s  i  c  h  e  r  h  e  i  t  s  -  u  n  d   g  e  s  u  n  d  h  e  i  t  s  k  o  o  r  d  i  n  a  t  i  o  n
 
 
 
Aktuell : ein Merkblatt zur Corona-Prävention ist bei der BauBG als PDF erhältlich
so besser nicht


Deckeneinsturz während des Betonierens einer Filigrandecke in München Schwabing.
Die Schalung war nicht ausreichend gesichert. Ohne meine klaren Argumente hätte der Bauleiter darunter gestanden.

Zu Schaden kam deshalb glücklicherweise niemand.
Der finanzielle Verlust betrug ca.13.000€.



Unten: Maler auf Gerüst in Dar es Salaam.
Sicherheit ist aber in Deutschland keine Kostenfrage.

Gerüst in Dar

Zoom
Das korrekt ausgeführte Gerüst  gehört zu den wichtigsten Sicherheitsausrüstungen.

Besondere Gefährdungen ergeben sich auf den Baustellen aus den sich ständig ändernden Verhältnissen, den Witterungseinflüssen, dem Termindruck, den körperlichen Erschwernissen, den Sprach- und Verständigungsproblemen und vor allem daraus, daß die Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden.Die Beschäftigten im Baubereich sind einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt.

Besondere Gefährdungen ergeben sich auf den Baustellen aus den sich ständig ändernden Verhältnissen, den Witterungseinflüssen, dem Termindruck, den körperlichen Erschwernissen, den Sprach- und Verständigungsproblemen und vor allem daraus, daß die Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Unternehmen gleichzeitig, aber auch  nacheinander, ausgeführt werden.

Dies verlangt nach Einhaltung und wesentlicher Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen und stellt besondere Anforderungen an die Koordination und Abstimmung der zu treffenden Schutzmaßnahmen.

Mit der Baustellenverordnung (BaustellV vom 10.06.1998, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1998 Teil I Nr. 35, Seite 1283 f.) wurde die Umsetzung der EG-Baustellenrichtlinie entsprechend § 19 des Arbeitsschutzgesetzes im deutschen Recht umgesetzt.

Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt nun der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben und ist deshalb für die Planung, Ausführung und Koordinierung der baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet.

Das Ziel der BaustellV - eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - wird durch den Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) erreicht.
Situationen wie im Bild links oben sollen dadurch vermieden werden.

Die Koordination betrifft sowohl die Planungsphase als auch die Ausführung des Bauvorhabens.
Die Wirksamkeit der Baustellenverordnung ist durchaus erkennbar. Die Fehlerhäufigkeit -beispielsweise im Gerüstbau - ist heute deutlich geringer als noch vor zehn Jahren. Nach meinen Erfahrungen ist vor allem die kontrollierende Präsenz des SiGeKo auf der Baustelle das wesentliche Instrument, um die Sicherheit zu erhöhen.



die wesentlichen Schritte der baustellenkoordination
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 stark architekt

 
  Vorankündigung

  Erstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGePlan)




Erstellung einer Unterlage für spätere Unterlagen am Bauwerk




Koordination während der Bauausführung
 
 

















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