Betrifft: Die Übernahmeversuche der dena: Aus einem Schreiben der Architektenkammer im Mai 2012: Das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die sogenannte „BAFA-Beraterliste“ zum 1. Juli 2012 eingestellt, bzw. führt sie nur noch intern weiter. Das BAFA verweist nun als Angebot für eine Weiterführung auf die gebührenpflichtige Energieeffizienz-Expertenliste, die bei der DENA geführt wird.  
Stephan Kohler, Chef der dena, findet in einem Interview im Februar 2013: "Die Preise der fossilen Energien stagnieren möglicherweise in den nächsten zehn Jahren, während wir uns hier in Deutschland eine zu schnelle und zu teure Energiewende leisten".
Ich halte die Meinung Herrn Kohlers für kontraproduktiv, wenn es um eine Veränderung des Energiepolitik geht.
Eine Weile hat die dena Bauherren mit einem zusätzlichen Gutschein zur Energieberatung geködert. Damit stützte sie allerdings nur ihre eigene verfehlte Lobby-Politik; schließlich sind die Beratungen nach Einführung der "Energie-Effizienz-Experten"-Liste zurückgegangen.
Das Dena-"Gütesiegel" haben wir bis Ende September 2016 auch gehabt. Ab Oktober 2016  ist das "Gütesiegel" durch die DENA wieder abgeschafft worden.  Es gab einfach "keinen Bedarf", ist dazu die  Erklärung der Dena. Das Dena-Gütesiegel sah  so aus:DENA "gütesiegel"
Diese  Sätze lasse ich  aus  "historischen" Gründen stehen. Zwischezeitlich ist  das Interesse an Energieberatungen  sehr zurückgegangen. Seit einiger Zeit aber  ist es wieder  extrem angestiegen. Dazu  hat die fühlbare Klimakatastrophe beigetragen. Aber auch ein  über Leichen gehender russischer Diktator hat dazu geführt, dass es nicht mehr viele Menschen gibt, die das Thema der Energieversorgung "kalt lässt".

                                                                                         
                                                                                                               
 energieberatung



 vor-ort-beratung nach BAfA

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Wenn Sie für Ihr Gebäude eine Energieberatung (Vor-Ort-Beratung) erstellen lassen wollen, wird dies durch das "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" subventioniert. Zur Zeit mit 80 Prozent der Beratungskosten.
Das BAfA vergibt die Berechtigung zur Energieberatung nach BAfA-Standards aufgrund nachgewiesener Qualifikation und Prüfung.
Meine Berater-Nr.:
101861 Meine dena Aussteller-Nr.:  812020
Zur Erstellung eines umfassenden Beratungsberichtes sollten vorliegen:
Bauzeichnungen und Baubeschreibung (Beschreibung der verwandten Materialien und Konstruktionen)
Angaben zur Heizung, Warmwasserbereitung, evt. Lüftung

Brennstoffmengenabrechnungen über drei zurückliegende Jahre

Schornsteinfegerprotokoll

Möglichst: Flächenberechnung (DIN 277 Nutzflächenberechnungen, Wohnflächenberechnung, umbauter Raum).


der energieausweis

Seit dem 1. Juli 2008 müssen Hauseigentümer bei jedem Verkauf oder Mieterwechsel den Energieausweis dem Käufer oder Mieter vorlegen. In ihm soll der ermittelte Energiewert des jeweiligen Gebäudes dokumentiert und einheitlich bewertet werden. Auf diese Weise lassen sich unterschiedliche Wohngebäude objektiv miteinander vergleichen.
Seit Juli 2009 sind von dieser Ausweispflicht auch Nichtwohngebäude betroffen.
Der Energieausweis ist nicht zu verwechseln mit der Gebäudeenergieberatung, die wesentlich weitergehende Informationen über das untersuchte Gebäude vermittelt.
Die dena vergibt seit einiger Zeit  "Gütesiegel" gegen Gebühren an Aussteller von "qualifizierten"  Energieausweisen. Diese Aussteller müssen als einzige Bedingung die Listung beim BAfA nachweisen. Diese "Qualifizierung" soll dem besseren Ansehen der Energieausweise gelten. Sie erübrigt sich aber eigentlich durch die Eintragung des Beraters in die BAfA-Liste.
     
Die wesentlichen Themen der ENEV (zurzeit) 2013 sind

❒  Reduzierung aller Wärmeverluste in Gebäuden

❒  
Reduzierung des Verbrauchs primärer Energie

❒  
Reduzierung des Ausstoßes von umweltschädlichen Stoffen (z.B.CO2)

❒  
Ersatz konventioneller Heizanlagen durch Systeme mit regenerativen Energieträgern.
   Ich erstelle Ihnen gerne
   ein Angebot   x      
Noch ein Hinweis: Die DIN 1946, Teil 6, regelt seit Mai 2009 neu die Notwendigkeit von Lüftungskonzepten. Diese sind aufgrund der großen Luft-Dichtheit neuer Bauausführungen wichtig geworden, um Schimmelbildung vorzubeugen und ein konstant gutes Raumklima zu gewährleisten. Heute, im Jahr 2018, ist das Thema Lüftung zwar bekannter als im Jahre 2009, aber immer noch nicht bei allen Architekten "angekommen".
Eigene Messungen der Konzentration von CO2 in der Außenluft haben ergeben, dass sich in München die Konzentration mittlerweile auf 440ppm (parts per million) eingependelt hat. Offizielle Werte im Weltdurchschnitt lagen vor 20 Jahren bei ca. 390 ppm und weniger.
Meine Energieberatung bietet deshalb auch hier Entscheidungshilfen an

Zusätzliche Qualifikation: Initialberatung Licht