Betrifft: Die
Übernahmeversuche der dena: Aus einem Schreiben der
Architektenkammer im Mai 2012: Das Bundesamt
für
Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die sogenannte
„BAFA-Beraterliste“ zum 1.
Juli 2012 eingestellt, bzw. führt sie nur noch intern weiter.
Das
BAFA verweist nun als Angebot für eine Weiterführung
auf die
gebührenpflichtige Energieeffizienz-Expertenliste, die bei der
DENA geführt wird. Stephan Kohler, Chef der dena, findet in einem Interview im Februar 2013: "Die Preise der fossilen Energien stagnieren möglicherweise in den nächsten zehn Jahren, während wir uns hier in Deutschland eine zu schnelle und zu teure Energiewende leisten". Ich halte die Meinung Herrn Kohlers für kontraproduktiv, wenn es um eine Veränderung des Energiepolitik geht. Eine Weile hat die dena Bauherren mit einem zusätzlichen Gutschein zur Energieberatung geködert. Damit stützte sie allerdings nur ihre eigene verfehlte Lobby-Politik; schließlich sind die Beratungen nach Einführung der "Energie-Effizienz-Experten"-Liste zurückgegangen. Das Dena-"Gütesiegel" haben wir bis Ende September 2016 auch gehabt. Ab Oktober 2016 ist das "Gütesiegel" durch die DENA wieder abgeschafft worden. Es gab einfach "keinen Bedarf", ist dazu die Erklärung der Dena. Das Dena-Gütesiegel sah so aus: Diese Sätze lasse ich aus "historischen" Gründen stehen. Zwischezeitlich ist das Interesse an Energieberatungen sehr zurückgegangen. Seit einiger Zeit aber ist es wieder extrem angestiegen. Dazu hat die fühlbare Klimakatastrophe beigetragen. Aber auch ein über Leichen gehender russischer Diktator hat dazu geführt, dass es nicht mehr viele Menschen gibt, die das Thema der Energieversorgung "kalt lässt". |
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Wenn Sie
für Ihr Gebäude eine Energieberatung
(Vor-Ort-Beratung) erstellen lassen wollen, wird dies durch
das
"Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle"
subventioniert. Zur Zeit mit 80 Prozent der Beratungskosten. Das BAfA vergibt die Berechtigung zur Energieberatung nach BAfA-Standards aufgrund nachgewiesener Qualifikation und Prüfung. Meine Berater-Nr.: 101861 Meine dena Aussteller-Nr.: 812020 Zur Erstellung eines umfassenden Beratungsberichtes sollten vorliegen: Bauzeichnungen und Baubeschreibung (Beschreibung der verwandten Materialien und Konstruktionen) Angaben zur Heizung, Warmwasserbereitung, evt. Lüftung Brennstoffmengenabrechnungen über drei zurückliegende Jahre Schornsteinfegerprotokoll Möglichst: Flächenberechnung (DIN 277 Nutzflächenberechnungen, Wohnflächenberechnung, umbauter Raum). |
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Seit
dem 1. Juli 2008 müssen
Hauseigentümer bei jedem Verkauf oder
Mieterwechsel den Energieausweis dem Käufer oder Mieter
vorlegen. In
ihm soll der ermittelte Energiewert des jeweiligen Gebäudes
dokumentiert und einheitlich bewertet werden. Auf diese Weise lassen
sich unterschiedliche Wohngebäude objektiv miteinander
vergleichen. Seit Juli 2009 sind von dieser Ausweispflicht auch Nichtwohngebäude betroffen. Der Energieausweis ist nicht zu verwechseln mit der Gebäudeenergieberatung, die wesentlich weitergehende Informationen über das untersuchte Gebäude vermittelt. Die dena vergibt seit einiger Zeit "Gütesiegel" gegen Gebühren an Aussteller von "qualifizierten" Energieausweisen. Diese Aussteller müssen als einzige Bedingung die Listung beim BAfA nachweisen. Diese "Qualifizierung" soll dem besseren Ansehen der Energieausweise gelten. Sie erübrigt sich aber eigentlich durch die Eintragung des Beraters in die BAfA-Liste. Die wesentlichen Themen der ENEV (zurzeit) 2013 sind ❒ Reduzierung aller Wärmeverluste in Gebäuden ❒ Reduzierung des Verbrauchs primärer Energie ❒ Reduzierung des Ausstoßes von umweltschädlichen Stoffen (z.B.CO2) ❒ Ersatz konventioneller Heizanlagen durch Systeme mit regenerativen Energieträgern. |
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Ich
erstelle Ihnen gerne ein Angebot x |
Noch
ein Hinweis: Die DIN 1946, Teil 6, regelt seit Mai 2009 neu
die
Notwendigkeit von Lüftungskonzepten. Diese sind aufgrund der
großen Luft-Dichtheit neuer Bauausführungen wichtig
geworden, um Schimmelbildung vorzubeugen und ein konstant
gutes Raumklima zu gewährleisten. Heute, im Jahr 2018, ist
das Thema Lüftung zwar bekannter als im Jahre 2009, aber immer
noch nicht bei allen Architekten "angekommen". Eigene Messungen der Konzentration von CO2 in der Außenluft haben ergeben, dass sich in München die Konzentration mittlerweile auf 440ppm (parts per million) eingependelt hat. Offizielle Werte im Weltdurchschnitt lagen vor 20 Jahren bei ca. 390 ppm und weniger. Meine Energieberatung bietet deshalb auch hier Entscheidungshilfen an. |
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Zusätzliche Qualifikation: Initialberatung Licht |
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